Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gel­tungs­be­reich

Die nach­stehen­den allgemei­nen Liefer- und Ge­schäftsbedingun­gen sind Grundla­ge und Be­stand­teil al­ler Wa­renlieferungs­ver­träge und der mit diesen einhergehen­den ver­tragli­chen Leis­tun­gen zwi­schen der J & K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG, Inselsbergstraße 95a, 99891 Bad Tabarz, und dem Be­stel­ler/Kun­den.

Be­stel­ler/Kun­den im Sinne die­ser Ge­schäftsbedingun­gen sind aus­schließlich rechtsfähige Personen, wel­che in Aus­übung ih­rer gewerbli­chen und/oder beruflich selbständigen Tätigkeit handeln.

Ein­kaufsbedingun­gen des Be­stel­lers/Kun­den sind für die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG nur ver­bindlich, wenn die­se im Ein­zelfall von ihr aus­drück­lich schriftlich an­erkannt wer­den.

Abwei­chen­de Ver­einbarun­gen, Nebe­nab­reden, Zusi­cherun­gen und sonstige Zusa­gen sind nur wirksam, wenn die­se schriftlich bestätigt wer­den. Die­se allgemei­nen Liefer- und Ge­schäftsbedingun­gen gel­ten für alle Ge­schäftsvorfälle der J & K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG mit dem Be­stel­ler/Kun­den, es sei denn, dass die J & K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG schriftlich anzeigt, dass im konkre­ten Fall an­de­re Bedingun­gen gel­ten.

2. Vertragsabschluss

Sämtli­che Angebo­te der J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG sind frei­bleibend. Tech­ni­sche Ände­run­gen sowie Ände­run­gen in Form, Farbe und/oder Gewicht blei­ben vorbe­hal­ten.

Der Be­stel­ler/Kun­de erklärt mit der von ihm gegenüber der J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG abgegebe­nen Be­stellung ver­bindlich, die be­stellte Wa­re un­ter Gel­tung die­ser allgemei­nen Liefer- und Ge­schäftsbedingun­gen erwer­ben zu wol­len. Die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG ent­schei­det binnen 2 Wo­chen ab Zugang der Be­stellung über de­s­sen An­nah­me. Im Falle der Angebots­an­nah­me kommt der Wa­renlieferungs­ver­trag durch schriftli­che Bestätigung durch die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG oder durch Aus­lieferung der Wa­re an den Be­stel­ler/Kun­den zu­stan­de.

Der Ver­trags­abschluss erfolgt un­ter dem Vorbe­halt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbe­lieferung der J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG durch den Zuliefe­rer, es sei denn die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG hat die Nichtbe­lieferung durch Vor­satz oder gro­be Fahrlässigkeit zu vertre­ten. Der Be­stel­ler/Kun­de wird im Falle der Nichtbe­lieferung der J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG durch den

Zuliefe­rer unverzüglich in­formiert. Soweit er be­reits ei­gene Leis­tun­gen er­bracht hat, wer­den die­se unverzüglich zurücker­stattet.

Im Falle ei­ner Ver­tragsauflösung, wel­che vom Be­stel­ler/Kun­den zu vertre­ten ist, wer­den Stor­nokos­ten in Höhe von 5 % der Auf­trags­summe als Schaden­er­satz fällig, es sei denn, der Be­stel­ler/Kun­de kann nach­weisen, dass die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG ei­nen geringe­ren Schaden hatte.

3. Lieferung/Lieferfristen

Liefer­termine und Liefer­fris­ten, wel­che ver­bindlich oder unver­bindlich ver­einbart wer­den können, sind stets schriftlich zu ver­einba­ren.

Alle Liefer­termine und Liefer­fris­ten gel­ten als unver­bindlich, es sei denn, dass die Ver­bindlichkeit aus­drück­lich als sol­che bezeichnet und ver­einbart ist. Die Einhal­tung von Fris­ten setzt vor­aus, dass der Be­stel­ler/Kun­de sei­nen ver­tragli­chen Ver­pf­lich­tun­gen gegenüber der J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG rechtzeitig erfüllt.

Teil­lieferun­gen sind zulässig, soweit sie dem Be­stel­ler/Kun­den zumutbar sind.

Der Be­stel­ler/Kun­de darf die Ent­gegennah­me der Wa­re weg­en un­erheb­li­cher Mängel nicht verwei­gern. Er hat die Wa­re bei An­nah­me auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen.

4. Gefahrtragung

Die Gefahr des zufälligen Un­ter­gangs und der zufälligen Verschlech­terung der Wa­re geht mit der Übergabe, beim Ver­sendungs­kauf mit der Aus­lieferung der Wa­re an den Spedi­teur, den Frachtfüh­rer oder der sonst mit der Ver­sendung be­auf­trag­ten Person oder An­stalt auf den Be­stel­ler/Kun­den über.

Der Übergabe an den Be­stel­ler/Kun­den steht de­s­sen An­nah­meverzug hinsichtlich der Wa­re gleich.

5. Zahlungsbedingungen

Der Anlagenpreis ist zu 75 % vom Besteller/Kunden 5 Tage vor dem Montagetermin der Anlage durch Überweisung auf das Konto der J&K Solarenergie Thüringen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG zu zahlen. Der Restbetrag von 25 % des Anlagenpreises ist vom Kunden/Besteller vor Inbetriebnahme der Anlage (Fertigstellung der inbetriebnahmebereiten Photovoltaikanlage, Abnahmefähigkeit der Anlage durch das Energieversorgungsunternehmen) an die J&K Solarenergie Thüringen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG durch Überweisung binnen 5 Tage auszugleichen.

6. Eigentumsvorbehalt

Die geliefer­ten Wa­ren blei­ben bis zum Aus­gleich al­ler Forde­run­gen aus der Ge­schäftsver­bindung – auch bis zur Einlösung ei­nes Schecks – Ei­gen­tum der J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG.

 

7. Gewährleistung

Als Beschaffenheit der Wa­re gilt nur die Pro­duktbeschreibung im Angebot als ver­einbart. Ei­ne Garan­tie der Beschaffenheit der Wa­re oder für die Dau­er der Beschaffenheit gibt die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG nicht. Öff­entli­che Äußerun­gen, An­preisun­gen oder Wer­bung des Her­stel­lers stel­len kei­ne ver­trags­gemäße Beschaffenheits­angabe der Wa­re dar. Es gel­ten die Gewährleis­tungs­bedingun­gen der Her­stel­ler.

Die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG leistet nach ei­ge­ner Wahl für Sach­mängel ei­ner Wa­re Gewähr durch Nach­bes­serung oder Er­satzlieferung.

Der Be­stel­ler/Kun­de ist ver­pf­lich­tet, sichtbare Mängel inn­erhalb ei­ner Frist von 2 Wo­chen nach Empfang der Wa­re schriftlich anzuzei­gen. Nach Ab­lauf die­ser Frist, ist der Gewährleis­tungs­an­spruch aus­ge­schlos­sen.

Den Be­stel­ler/Kun­den trifft die volle Beweislast für sämtli­che An­spruchsvor­aus­setzun­gen, insbesonde­re für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt des Ent­stehens und die Fest­stellung des Mangels sowie die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Für die geliefer­te Wa­re leistet die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG für die Dau­er von 12 Mo­na­ten Gewähr soweit zwin­gen­de gesetzli­che Regelun­gen kei­ne länge­re Gewährleis­tungs­zeit be­stimmen.

Der Gewährleis­tungs­an­spruch setzt vor­aus, dass der Be­stel­ler/Kun­de die Wa­re pfleglich behandelt, erforderli­che War­tungs- und In­spekti­ons­arbei­ten durch­führt und die überlassene Bedienungs­anlei­tung beach­tet. Un­sach­gemäße Ände­run­gen bzw. In­standsetzungs­arbei­ten schließen den Gewährleis­tungs­an­spruch aus.

Mängel­an­sprüche be­stehen nicht bei nur un­erheb­li­cher Abwei­chung von der ver­einbar­ten Beschaffenheit.

8. Haftung

Im Fall von Vor­satz oder grober Fahrlässigkeit haftet die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG nach den gesetzli­chen Be­stimmun­gen. Im Fall grober Fahrlässigkeit haftet die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG für den typi­scherweise vorhersehba­ren Schaden.

Ei­ne weiter­gehen­de Haf­tung ist aus­ge­schlos­sen, es sei denn, dass die­se auf das Feh­len ei­ner zuge­si­cher­ten Ei­genschaft, ei­ne Haf­tung nach dem Pro­dukthaf­tungs­gesetz oder auf Körper- und Gesundheits­schäden bzw. den Verlust des Lebens zurückzufüh­ren ist.

So­fern unvorhersehbare Er­eig­nis­se die wirt­schaftli­che Bedeu­tung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf den Betrieb der J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG erheblich einwirken, wird der Ver­trag nach Treu und Glau­ben angemes­sen angepasst. Soweit dies wirt­schaftlich nicht vertretbar ist, hat die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG das Recht vom Ver­trag zurückzutre­ten.

Die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG ist lediglich Händler und nicht Her­stel­ler der Wa­re. Ei­ne Haf­tung für die Ver­packung wird daher nicht übernommen.

Alle Anga­ben durch die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG zur Pla­nung ei­ner Anla­ge sind lediglich als Empfehlung zu ver­stehen, für de­ren Richtigkeit und Umsetzbarkeit kei­ne Haf­tung übernommen wird.

Schaden­er­satz­an­sprüche weg­en Mängeln verjäh­ren binnen 12 Mo­na­ten, es sei denn, dass die­se auf Arg­list, gro­bes Ver­schulden oder auf Körper- und Gesundheits­schäden bzw. den Verlust des Lebens zurückzufüh­ren sind.

Die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG übernimmt kei­ne Gewähr für jegli­che Er­trags­prognose, wel­che für den Betrieb der geliefer­ten Anla­ge auf­ge­stellt wird. Bei der Er­trags­prognose handelt es sich lediglich um ei­ne gro­be Schätzung, die vom tatsächl­i­chen Zu­stand der Anla­ge in erheb­li­chem Maße abwei­chen kann. Mit­hin wird kei­ne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Er­trags­prognose übernommen. Jegli­che Haf­tung, insbesonde­re für eventuel­le Schäden oder Kon­sequen­zen, die durch die Nutzung der Pro­gnose ent­stehen, ist aus­ge­schlos­sen.

Der Be­stel­ler/Kun­de versi­chert, dass die Anla­ge an dem zwi­schen den Partei­en ver­einbar­ten Ort nach den Grundsät­zen der Statik ohne Ein­schränkun­gen errich­tet wer­den kann. Er stellt die J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG insoweit von jeg­li­cher Haf­tung frei.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungs­ort und Gerichts­stand ist für bei­de Teile des Ver­tra­ges der Ge­schäftssitz der J&K So­lar­en­ergie Thürin­gen UG (haf­tungs­beschränkt) & Co. KG.

Auf den Ver­trag findet aus­schließlich deut­sches Recht Anwendung.

Ände­run­gen und/oder Ergänzun­gen die­ser Liefer- und Ge­schäftsbedingun­gen bedürfen zur ih­rer Wirksamkeit der Schrift­form. Dies gilt auch für das Schrift­formerfordernis.

Sollte ei­ne der vor­ge­nann­ten Be­stimmun­gen teilweise oder ganz unwirksam sein oder wer­den, so wer­den die üb­rigen Be­stimmun­gen davon nicht berührt. An die Stel­le der unwirksamen Regelung tritt, soweit rechtlich zulässig, diejenige Be­stimmung, die die Partei­en ver­einbart hät­ten, wenn sie zum Zeitpunkt des Ab­schlus­ses des Ver­tra­ges Kenntnis von de­ren Unwirksamkeit gehabt hät­ten.

Stand Juni 2019